ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 EINLEITUNG
§ 2 KUNDENAUFTRÄGE
§ 3 BILDMATERIAL
§ 4 NUTZUNGSRECHTE
§ 5 HAFTUNG
§ 6 HONORAR
§ 7 VERTRAGSSTRAFE / SCHADENSERSATZ
§ 8 STORNIERUNG
§ 9 DATENSCHUTZ
§ 10 ALLGEMEINES

§ 1 EINLEITUNG

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Fotograf Jon Renker, beziehungsweise einem berechtigten Vertreter, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebotes des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des angefertigten Bildmaterials.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich getroffen werden.

§ 2 KUNDENAUFTRÄGE

  • Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20 % zu erwarten ist.
  • Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden, kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung des Auftrages eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  • Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbesondere Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von dem Auftragnehmer nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten des Auftragnehmers und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u.a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
  • Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Fotograf dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
    Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss des Auftrages zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Sind dem Fotografen innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  • Liefertermine für Bilder und andere Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich fix vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen, schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene sowie abgeschlossene Arbeiten.
  • Der Fotograf ist grundsätzlich berechtigt, bei Verhinderung eine Kollegin oder einen Kollegen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie ursprünglich vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Kunde vor oder während der Phase der Auftragsvergabe geäußert hat, nur mit dem beauftragten Fotografen zusammen arbeiten zu wollen.

§ 3 BILDMATERIAL

  • Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  • Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  • Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
  • Die Nutzung der Fotografien ist erst nach erfolgter vollständiger Bezahlung möglich.

§ 4 NUTZUNGSRECHTE

  • Wenn nicht anders vereinbart, darf das vom Fotografen angefertigte Bildmaterial nur für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Verwendung in firmeneigenen Publikationen die der Außendarstellung dienen (wie z.B. Homepage, Intranet, Prospekt, Flyer, usw.) ist zeitlich unbegrenzt möglich.
  • Anderweitige Veröffentlichungen oder die Einstellung in digitale Datenbanken (soweit es sich nicht um interne elektronische Archive des Kunden handelt) sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen nicht gestattet.
  • Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet oder nachgestellt fotografiert werden.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  • Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Original-Datenträger, -Dateien und -Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde, dass der Fotograf ihm die Original-Datenträger, -Dateien und -Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Stellt der Fotograf dem Kunden die Original-Datenträger, -Dateien und -Daten zur Verfügung, dürfen diese nur mit Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  • Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  • Der Fotograf darf die für den Kunden angefertigten Aufnahmen in bearbeitetem und unbearbeitetem Zustand in vollem Umfang zeitlich unbeschränkt als Referenz, Werbung oder für Anzeigen nutzen und veröffentlichen. Weitere Verwendungen der Aufnahmen erfordern die schriftliche Zustimmung des Kunden.
  • Ist eine Verwendung der Fotos durch den Fotografen nicht vom Kunden gewünscht, ganz gleich aus welchen Gründen, so hat der Kunde dem Fotografen das spätestens bei der Auftragsvergabe mitzuteilen.
  • Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen dem Fotografen Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird der Fotograf die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Der Fotograf übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Fotografien, Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
  • Die Agentur darf die von ihr konzipierten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in ihrer Internet-Website nutzen.
  • Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei dem Fotografen. Dies gilt auch und gerade für Leistungen des Fotografen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

§ 5 HAFTUNG

  • Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
  • Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden – sofern nicht anders vereinbart.
  • Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  • Der Fotograf haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  • Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der vom Fotografen erstellten Produkte und Leistungen.

§ 6 HONORAR

  • Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich ohne der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
  • Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind, wenn nicht anders vereinbart, nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  • Der Honoraranspruch ist spätestens bei Ablieferung der Aufnahmen bzw. anderweitigen Leistungen und Produkte fällig. Wird ein Auftrag in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.
    Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  • Der Fotograf ist berechtigt eine Anzahlung vom Kunden zu fordern. Diese wird bei schuldhafter Absage oder Nicht-Durchführung des Auftrages durch den Fotografen in voller Höhe zurück erstattet.
  • Das Honorar des Fotografen ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht wie ursprünglich geplant vom Kunden verwendet wird.
  • Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Ein vereinbarter Skonto muss auf der Rechnung ersichtlich hervorgehen. Der Kunde tritt in Zahlungsverzug, wenn die in Rechnung gestellte Summe nicht maximal nach 14 Tagen auf dem Konto des Fotografen gutgeschrieben ist. In besonderen Fällen (z. B. bei öffentlichen Einrichtungen und Behörden) kann ein anderes Zahlungsziel vereinbart werden.
  • Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  • Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
    – Fremdkosten: nach Belegen
    – Reisekosten mit Pkw: innerhalb von Leipzig kostenfrei
    – Reisekosten mit Pkw: außerhalb von Leipzig mit 0,40 Euro/km

§ 7 VERTRAGSSTRAFE / SCHADENSERSATZ

  • Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

§ 8 STORNIERUNG

  • Sollte es zu einer kurzfristigen Stornierung des Auftrages kommen, wird dem Kunden folgende Gebühr in Rechnung gestellt: 25% des vereinbarten Honorars bei Stornierung 5 Tage vor Auftragsdatum, 50 % des vereinbarten Honorars bei Stornierung 3 Tage vor Auftragsdatum und 75 % des vereinbarten Honorars bei Stornierung während des Auftragsdatums.

§ 9 DATENSCHUTZ

  • Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet.

§ 10 ALLGEMEINES

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.